Informationen zur Einreichung von Prüfungspässen
Für den Abschluss von Prüfungspässen sind die
Studienprogrammleiter zuständig.
Der Abschluss der Prüfungspässe erfolgt üblicherweise in der
Sprechstunde, in begründeten Ausnahmefällen sind natürlich auch
andere Termine möglich (Vereinbarung bitte über E-Mail).
Nötige Unterlagen:
- aktuelles Studienbuchblatt
- falls der Prüfungspass für den zweiten Studienabschnitt eingereicht wird, Diplomprüfungszeugnis der 1. Diplomprüfung
- Im Bachlorstudium wird der Prüfungspass nur in elektronischer
Form abgewickelt. für die anderen Studien wird der Prüfungspass
benötigt, in dem (dort wo alles klar ist) Einzelprüfungen und
Anrechnungsbescheide bereits eingetragen sind. Für Prüfungen bitte
Datum, Note und (in der Spalte "Unterschrift") den Namen des
Prüfers/LVA-Leiters eintragen. Bei Anrechnungsbescheiden bitte nur die
Note und in der Spalte "Datum" den Text
"lt. Bescheid vom ..." eintragen.
- Nachweise über erbrachte Leistungen, üblicherweise durch ein
aktuelles Sammelzeugnis und ggf. Anrechnungsbescheid. Für Prüfungen, die
noch nicht im Sammelzeugnis erfasst sind, muss eine vom Prüfer
unterschriebene Prüfungsbestätigung (Formular) vorgelegt werden.
Gesamtnoten: Die Gesamtnoten für die einzelnen
Prüfungsgebiete bzw. Module werden als (mit den Stundenzahlen im Diplom-
und Lehramtsstudium, mit ECTS im Bachelor- und Masterstudium)
gewichtetes arithmetisches Mittel berechnet.
Dabei wird gerundet, 2.5 zählt noch als 2 aber 2.51 schon als 3 usw.
Normalerweise wird der abgeschlossene Prüfungspass intern
weitergeleitet. Wird dringend eine Bestätigung über einen
erfolgreichen Abschluss benötigt, dann kann der unterschriebene
Prüfungspass nach dem Abstempeln kopiert werden.