3.2.11 Definition. Netz.
Eine gerichtete Menge ist eine Menge
zusammen mit einer reflexiven und transitiven
Relation
die zusätzlich erfüllt, daß für je zwei
ein
existiert
mit
und
.
Ein Netz ist eine Abbildung
auf einer gerichten Menge
.
Man sagt das Netz
konvergiert gegen
, falls
3.2.13 Lemma. Eigenschaften von Netzen.
Der Grenzwert konvergenter Netze ist eindeutig.
Konvergente Netze sind schließlich beschränkt.
Die Rechenregel für konvergente Folgen gelten auch für konvergente Netze.
Jedes (schließlich) beschränkte und monotone Netz ist konvergent.
Ein Netz ist genau dann konvergent, wenn es ein Cauchy-Netz ist.
Beweis. Nur das Cauchy-Kriterium erfordert etwas Aufwand:
3.2.14 Lemma. Konvergenz via kofinaler Teilmengen.
Wenn die Indexmenge
eines Netzes eine abzählbare kofinale Teilmenge besitzt, so ist das Netz
genau dann konvergent, wenn
für jede kofinale abzählbare Teilmenge
existiert.
Dabei heißt eine Teilmenge
Insbesonders folgt für Funktionen
:
.
Beweis. (
Sei also
dieser gemeinsame Limes. Angenommen das Netz
konvergiere nicht gegen
und sei
kofinale. Dann gäbe es ein
und zu jedem
ein
mit
, also würde
für die kofinale Teilmenge
nicht gegen
konvergieren.
[]
Andreas Kriegl 2003-10-15